Vertrag kommt von vertragen: Genkin Anwälte Düsseldorf || Lyon legen deshalb beim Vertragsrecht ein Augenmerk vor allem darauf, Streit bei Verträgen zu vermeiden. Damit Sie als Unternehmer in Deutschland oder Frankreich sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, anstatt mit Streit ums Vertragsrecht Zeit zu verlieren.

Was bedeutet Vertragsrecht?

Eines der wichtigsten Prinzipien der  Privatautonomie1Privatautonomie ist das Recht, seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten. Sie entspricht dem Ideal, in einer freien Gesellschaft nach seinem Willen selbstverantwortlich zu handeln. Der Begriff wird in der Rechtswissenschaft und der Rechtsphilosophie, sinngemäß aber auch in der Pädagogik verwendet. Er entstammt dem Denken des Liberalismus und setzt voraus, dass menschliche Handlungen auf Vernunft beruhen. Verfassungsrechtlich ist die Privatautonomie in Deutschland Teil des allgemeinen Prinzips der Selbstbestimmung des Menschen und wird zumindest im Kern durch den fundamentalen Art. 1 in Verbindung mit der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützt. Privatautonomie äußert sich im Zivilrecht in der Vertragsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit, der Eigentumsfreiheit (? Verfügungsrecht), der Eheschließungsfreiheit und der Testierfreiheit. Der Einzelne ist berechtigt, Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern oder aufzuheben. Über die bloßen Freiheitsrechte hinaus, ist er im Rahmen der Rechtsordnung mithin in der Lage, eigenverantwortlich rechtsverbindliche Regelungen zu treffen. Mehr bei Wikipedia  ist die Vertragsfreiheit2Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Mehr bei Wikipedia. Sie gestattet es jedem Einzelnen, mit jedermann Verträge abzuschließen, die hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und des Vertragspartners frei bestimmt werden können. Die Inhaltsfreiheit gestattet den Vertragspartnern Freiheit in der inhaltlichen Ausgestaltung ihrer Verträge. Grenzen des Vertragsrechts finden sich lediglich bei gesetzlichen Verboten oder dem Verstoß gegen die guten Sitten, und weitere gesetzliche Normen finden sich etwa zum Schutz des Verbrauchers in den Vorschriften zur Inhaltskontrolle von vorformulierten Klauseln bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Verträge nach deutschen und französischen Recht

Im Privatleben und im Wirtschaftsleben schließen wir täglich eine Vielzahl von Verträgen, insbesondere Austauschverträgen – und dies nicht nur national, sondern – insbesondere Unternehmen – auch grenzüberschreitend, so dass gegebenenfalls auf den Vertrag Internationales Privatrecht und ein anderes nationales Recht Anwendung findet.

Insbesondere für Unternehmen ist es wichtig, dass die Verträge auf die jeweiligen Gegebenheiten und Entwicklungen abgestimmt sind, damit der Vertrag auch nach Vertragsabschluss zufrieden stellt und die Ansprüche gesichert sind und bleiben. Oftmals entscheidet hierüber die konkrete Formulierung einer Klausel im Vertrag darüber, ob ein vertraglicher Ansprüche durchsetzbar ist oder nicht.

Unsere Leistungen beim Vertragsrecht:

Wir helfen Ihnen bei der Erarbeitung und Entwicklung „wasserdichter“ Verträge sowie Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)3Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB). Mehr bei Wikipedia.. Wir beraten Sie hinsichtlich einer verständlichen und eindeutigen Darstellung des Vertragsgegenstandes und der Vertragspflichten der Parteien in Ihren Verträgen durch Ausarbeitung wirksamer Bestimmungen in Ihren Individualverträgen und AGB zur Durchsetzbarkeit Ihrer Interessen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Prüfung von bereits vorhandenen Verträgen sowie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.

Vertragsrecht-Beratung für Firmen

Da Frankreich Deutschlands wichtigster Handelspartner ist, Vertriebs- und Handelsvertreter-Recht besonders wichtig sind, stehen wir Ihnen als Unternehmen insbesondere auch zur Verfügung bei:

  • Zweisprachiger Vertragsgestaltung (deutsch-französisch)
  • Rechtsberatung zur der Rechtswahl bei internationale Verträge zwischen Deutschland und Frankreich
  • Rechtsberatung und Erstellung von Verträgen in deutscher und/oder französischer Sprache, insbesondere Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Werkverträge, Vertriebsverträge, Arbeitsverträge etc.
  • Erstellung und Prüfung von AGB in deutscher und/ oder französischer Sprache
  • Ausarbeitung von Verträgen im B2B und B2C
  • Führung von Vertragsverhandlungen in deutscher und/oder in französischer Sprache
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen

Vertragsrecht-Beratung für Privatpersonen

Genkin Anwälte Düsseldorf || Lyon setzen den Schwerpunkt auf deutsch-französische Rechtsberatung für Firmen. Aber wenn Sie als Privatperson Kontakte zum Nachbarland unterhalten, etwa als Geschäftsführer oder Gesellschafter und z.B. wegen Immobilien in Frankreich Rechtsrat benötigen, unterstützen wir Sie natürlich auch gerne bei:

  • Beratung bei der Rechtswahl für internationale Verträge zwischen Deutschland und Frankreich
  • Erstellung von Verträgen in deutscher und/oder französischer Sprache
  • Führung von Vertragsverhandlungen
  • Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Beratung bei der Wahl des Schadensersatzanspruchs aus Vertrag
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Vertrag

Beratung zu Vertragsrecht durch Genkin Anwälte Düsseldorf || Lyon

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail. Nehmen Sie mit diesem Formular Kontakt auf. Wir werden Ihnen kurzfristig antworten, was wir für Sie tun können.

    Unverbindlich Anfrage @genkin-anwaelte.de





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